Stationäre erzieherische Hilfen nach § 27 SGB VIII in Verbindung mit § 34 und der Möglichkeit die Hilfe in § 33.2, § 35a und § 41 SGB VIII umzuwandeln.
DAUER
Die Dauer der Unterbringung wird durch das Hilfeplanverfahren überprüft.
ZIELSETZUNG
Ziel der familienanalogen Hilfen nach § 34 ist die ganzheitliche Förderung im professionellen & familiären Kontext.
ZIELGRUPPE
Die familienanaloge Hilfe ist besonders geeignet für Kinder im Aufnahmealter von 0 – 14 Jahren.