AfT – Aufsuchende ambulante Familientherapie

HILFEFORM UND RECHTLICHE GRUNDLAGE

§ 27 in Verbindung mit § 36 SGB VIII.

DAUER

Die Dauer der aufsuchenden Familientherapie liegt in der Regel zwischen 6 und 18 Monaten. Die Termine werden zwischen den Therapeuten und der Familie vereinbart.

ZIELSETZUNG

Ziel der Aufsuchenden Familientherapie ist es funktionale Handlungsmuster, alternative Handlungsmöglichkeiten und Ressourcen freizulegen, um damit Veränderungen einzuleiten und Wachstum zu ermöglichen.
Dabei geht es vornehmlich um die Entwicklung von Fähigkeiten zur Selbstorganisation und Eigensteuerung.

Aufsuchende Familientherapie ist geeignet für die Arbeit mit Menschen, bei denen der Eindruck besteht, dass die Problemlage eines Kindes/Jugendlichen nur im deutlichen Zusammenwirken mit dem umgebenden Lebens-/Erziehungssystem verändert werden kann oder die durch verschiedene Einzelhilfen nicht ausreichend erreichbar waren. Das können Familiensysteme, Teilsysteme oder Patchworkfamilien sein.

Folgende Themenfelder können beispielhaft genannt werden:

Familie/Systeme die,

  • in Trennung und Scheidung mit Unklarheit der Verantwortlichkeiten gegenüber den Kindern,
  • mit belastenden oder traumatischen Ereignissen, Situationen aus der Vergangenheit bzw. den Herkunftsfamilien der Eltern,
  • mit Ausgrenzung eines Kindes/Jugendlichen,
  • mit starren, problemauslösenden Regeln und Grenzen,
  • mit Tendenzen zu Grenzüberschreitungen oder/und gering vorhandenen Grenzen und Regeln,
  • mit Suchtproblematik,
  • mit Problemen in Schule oder Ausbildung eines Kindes oder Jugendlichen,
  • mit Verhaltensauffälligkeiten von Kindern,
  • mit kulturellen Integrationsproblemen bei Migranten,
  • mit drohender Fremdunterbringung von Kindern oder Jugendlichen,
  • mit starken Ambivalenzen bezüglich ihres Zusammenhalts, verbunden mit der Frage nach stationärer Unterbringung eines Kindes,
  • in Vorbereitung auf Rückführung von fremduntergebrachten Kindern oder Jugendlichen,
  • in chronischen Krisensituationen mit multiplen Problemlagen und oft langjähriger Betreuung durch die Jugendhilfe,
  • bei denen ein Elternteil oder auch beide Elternteile psychisch erkrankt sind.
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