§ 27 in Verbindung mit § 36 SGB VIII.
Die Dauer der aufsuchenden Familientherapie liegt in der Regel zwischen 6 und 18 Monaten. Die Termine werden zwischen den Therapeuten und der Familie vereinbart.
Ziel der Aufsuchenden Familientherapie ist es funktionale Handlungsmuster, alternative Handlungsmöglichkeiten und Ressourcen freizulegen, um damit Veränderungen einzuleiten und Wachstum zu ermöglichen.
Dabei geht es vornehmlich um die Entwicklung von Fähigkeiten zur Selbstorganisation und Eigensteuerung.
Aufsuchende Familientherapie ist geeignet für die Arbeit mit Menschen, bei denen der Eindruck besteht, dass die Problemlage eines Kindes/Jugendlichen nur im deutlichen Zusammenwirken mit dem umgebenden Lebens-/Erziehungssystem verändert werden kann oder die durch verschiedene Einzelhilfen nicht ausreichend erreichbar waren. Das können Familiensysteme, Teilsysteme oder Patchworkfamilien sein.
Folgende Themenfelder können beispielhaft genannt werden:
Familie/Systeme die,
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