Verselbstständigung

HILFEFORM UND RECHTLICHE GRUNDLAGE

Erzieherische Hilfe nach § 27 SGB VIII in Verbindung mit §§ 35, 35a und 41 SGB VIII.

DAUER

Die Dauer und die Intensität der Hilfe wird durch das Hilfeplanverfahren festgelegt und überprüft.

ZIELSETZUNG

Ziel ist die Verselbstständigung hin zu einer autonomen und eigenverantwortlichen Lebensführung.

ZIELGRUPPE
Das Angebot ist geeignet für Jugendliche ab 16 Jahren, die nicht in ihrer bisherigen Unterbringung bleiben können, aber deren Kompetenzen für eine begleitete Lebensführung bereits entwickelt sind.

ERST(E)MAL UNGEWOHNT

  • DAS TEAM

    Die freien Fachkräfte, die in dem jeweiligen Setting eingesetzt werden, verfügen über eine abgeschl. pädagogische/ psychologische Ausbildung mit Zusatzqualifikation im Bereich Systemische Beratung/Therapie, Medizin, gewaltfreie Kommunikation, Marte Meo, Psychotherapie, Gestalttherapie, Mediation.

  • FACHLICHE BEGLEITUNG

    Die eingesetzten Fachkräfte werden von einer Fachbegleitung koordiniert und begleitet. Eine interne tel. Erreichbarkeit steht zur Verfügung.

  • PASSGENAU

    Wir unterstützen die Jugendlichen

    • beziehungsorientiert
    • individualpädagogisch
    • ganzheitlich

Ansprech­partner:innen

Kontakt
Öffnungszeiten
  • Telefonisch erreichbar:
    Mo – Do: 08 – 16 Uhr
    Fr: 08 – 15 Uhr

  • Büro Öffnungszeiten:
    Mo, Di, Do: 09 – 15 Uhr
    Mi: 09 – 13 Uhr
    Fr: geschlossen

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